Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem
Der Erfolg unserer täglichen Arbeit braucht Vertrauen. Wir setzen alles daran, Vertrauen zu erhalten. Deswegen ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Vorgaben für uns von besonders wichtiger Bedeutung.
Hinweise helfen uns, dieser Zielsetzung jederzeit gerecht werden zu können. Es ist hilfreich, wenn der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.
Jede Person, die ein Fehlverhalten vermutet, kann diesen Verdacht melden.
Wir ermutigen unsere ehrenamtlich Mitwirkenden und hauptamtlichen Arbeitnehmenden zur direkten Kontaktaufnahme über die jeweils vorgesetzte Leitung, Vertrauenspersonen, die Mitglieder des Betriebsrates oder die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Hinweis abgeben
Wir haben den Betrieb unserer Meldestelle an den Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V. delegiert und bieten verschiedene Kanäle an, die zur Meldung eines Hinweises genutzt werden können:
- Per E-Mail an hinweise@drk-bonn.de
- Per Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten unter 0211 3104-218
- Per Post oder Einwurf in den Briefkasten
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
Hinweisgebersystem
Auf’m Hennekamp 71
40225 Düsseldorf
Wir erwarten die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person. Die Vertraulichkeit der Identität wird sichergestellt.
Geltungsbereich und Richtlinie
Unser Hinweisgebersystem ist eine Ergänzung zu unseren bereits vorhandenen Kommunikationskanälen und gilt für den Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bonn e.V. sowie für die nachfolgend genannten Gesellschaften, an denen dieser Verein eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung hält:
- DRK-Rettungsdienst gGmbH
- DRK-Soziale Dienste gGmbH
- DRK-Bildungswerk gGmbH
- DRK-Service GmbH
- Gesellschaft für ein Therapiezentrum mbH
Weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie, die Sie hier herunterladen können.
Externer Meldekanal
Neben unserem Hinweisgebersystem besteht für hauptamtliche Arbeitnehmende oder solche Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Hinweise abgeben möchten, ebenfalls die Möglichkeit zur Nutzung eines externen Meldekanals. Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Justiz ernannt. Die dortige Hinweisgeberstelle nimmt Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegen. Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html